Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins Absolvententag ZHAW
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, welche die Unternehmen (nachfolgend: Vertragspartner) mit dem Verein Absolvententag ZHAW (nachfolgend: Organisator) insbesondere über ihre Teilnahme an Veranstaltungen des Organisators und alle weiteren Dienstleistungen des Organisators abschliessen. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden) nachweislich davon abgewichen wird.
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Vertragsabschluss
Die Bestellung einer Leistung erfolgt durch die Einsendung des ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars auf der Homepage des Organisators unter www.absolvententag.ch. Mit der Bestätigung durch den Organisator kommt der Vertrag zustande.
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Zulassung zur Messe
Der Absolvententag ZHAW steht primär Unternehmen offen, die Marketing für sich selbst als Arbeitgeber für Hochschulabsolventen betreiben wollen. Der Organisator entscheidet abschliessend über die Zulassung eines Vertragspartners.
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Leistungen des Vereins Absolvententag ZHAW bei virtueller Durchführung der Messe
4.1 Der Vertragspartner erhält nach Vertragsabschluss und Zahlung der Teilnahmegebühr den Zugang zu seinem virtuellen Messestand und darf diesen bis zum Ende der Online-Messe benutzen. Weitere Leistungskonkretisierungen ergeben sich aus den einzelnen Teilnehmerpaketen. Die Stände werden gemeinsam mit der Veranstaltungs-Plattform Graduateland ApS, Kopenhagen, gestaltet. Die Zuweisung der Position des virtuellen Messestands im virtuellen Ausstellungsbereich und im Messekatalog erfolgt durch den Veranstalter. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte präferierte Platzierung seines Messestands.
4.2 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden die Vertragspartner durch den Organisator über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Messe und der Webkonferenzen informiert.
4.3 Dem Veranstalter steht es offen, die Vorträge im Rahmen der Online-Messe aufzuzeichnen und für die Dauer der Veranstaltung zu speichern. Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter das vollumfängliche Recht, diese Aufzeichnungen – oder Teile davon – allen Besuchern bis zum Ende der Veranstaltung kostenfrei zur Ansicht zur Verfügung zu stellen.
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Pflichten des Vertragspartners bei virtueller Durchführung der Messe
5.1 Für sämtliche Inhalte seines virtuellen Messestands, seien es z.B. Texte, Grafiken, Verlinkungen, Katalogeinträge oder Konferenz-Ankündigungen etc., trägt der Vertragspartner die alleinige Verantwortung, Rechte Dritter – insbesondere, aber nicht nur Immaterialgüterrechte – nicht zu verletzen. Der Organisator ist nicht verpflichtet, Inhalte des virtuellen Messestands daraufhin zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen und / oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen und immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Sollten Dritte Ansprüche gegen den Organisator aus den Inhalten des virtuellen Messestands geltend machen, so stellt der Vertragspartner den Organisator von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
5.2 Wenn ein Live-Chat genutzt wird, verpflichtet sich der Vertragspartner, während der gesamten Laufzeit der virtuellen Messe den Live-Chat an seinem virtuellen Messestand in der „Messe-Öffnungszeit“ online zu besetzen und in dieser Zeit Anfragen von Besuchern zu beantworten.
5.3 Der Vertragspartner hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für seine Veranstaltungs-Beteiligung erfüllt. Insbesondere stellt er sicher – sofern er einen Online-Vortrag plant –, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um seinen Vortrag im Rahmen der Webkonferenzen pünktlich und reibungsfrei abzuhalten
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Verfügbarkeit der Online-Plattform
Der Vertragspartner anerkennt, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit der Online-Plattform technisch nicht garantiert werden kann. Der Organisator sowie der Lizenzgeber (Graduateland, Kopenhagen) bemühen sich jedoch, die Online-Plattform am Messetag möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich des Organisators liegen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Online-Plattform führen.
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Datennutzung und Datenschutz
7.1 Die Nutzung sämtlicher Verzeichnisse der Studierenden samt CV-Datenbank erfolgt in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und kann durch den Organisator eingeschränkt, ausgeschlossen und/oder an Bedingungen geknüpft werden.
7.2 Die Aufzeichnung von Gesprächen zwischen sämtlichen Messeteilnehmern während der Online-Messe ist untersagt, es sei denn, die Parteien haben ihr gegenseitiges Einverständnis kommuniziert und können dies beweisen.
7.3 Die Nutzung der entsprechenden Daten hat gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu erfolgen und darf nur im Zusammenhang mit dem Absolvententag ZHAW vorgenommen werden. Der Organisator definiert den Zeitraum der Zugriffsmöglichkeit der Vertragspartner auf diese Daten. Personendaten dürfen nur ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn die Gesetzgebung des jeweiligen Landes einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Massgebend ist die Staatenliste des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten in der jeweils aktuellen Fassung.
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Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Online-Plattform sowie deren Inhalte stehen – mit Ausnahme der Inhalte der virtuellen Messestände der Vertragspartner gemäss Ziff. 5.1 oben – entweder im Eigentum des Organisators oder wurden von Dritten an den Organisator lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich dem Organisator bzw. den Lizenzgebern des Organisators zu. Diese Inhalte dürfen von den Vertragspartnern nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung des Organisators im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
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Links zu Websites Dritter
Die Online-Plattform kann mittels Links auf Websites verweisen, die von Dritten betrieben und unterhalten werden. Der Organisator ist nicht verantwortlich für den Inhalt von verlinkten Websites Dritter.
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Teilnahmegebühr und Zahlungskonditionen
Die Höhe der Teilnahmegebühr berechnet sich nach der separaten, unter www.absolvententag.ch einsehbaren Preisliste. Die optional buchbaren Dienstleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mit Abschluss des Vertrags werden die Kosten der buchbaren Dienstleitungen vor Messebeginn in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zu bezahlen.
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Rücktritt des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Erfolgt ein Rücktritt, sind folgende, vom Zeitpunkt des Rücktritts abhängige Kosten zu entrichten:
- Bis drei Monate vor Messebeginn: 25% der Vertragssumme
- Bis zwei Monate vor Messebeginn: 50% der Vertragssumme
- Bis einen Monat vor Messebeginn: 75% der Vertragssumme
- Weniger als einen Monat vor Messebeginn: 100% der Vertragssumme.
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Einseitige Vertragsänderung durch Organisator
Der Organisator ist berechtigt, sämtliche Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z.B. zufolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu unterbrechen sowie abzusagen. Bei Verlegung und Unterbruch gilt der Vertrag auch für das neue Datum bzw. für den neuen Ort als abgeschlossen. Im Falle einer Absage wird der Organisator mit den bereits in Rechnung gestellten Kosten den angefallenen Aufwand decken und einen allfälligen Überschuss an die Vertragspartner rückerstatten.
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Höhere Gewalt
Der Organisator ist berechtigt, sämtliche Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu unterbrechen oder abzusagen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche etc.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, behördliche Massnahmen usw. Bei Verlegung und Unterbruch gilt der Vertrag auch für das neue Datum bzw. für den neuen Ort als abgeschlossen. Im Falle einer Absage wird der Organisator mit den bereits in Rechnung gestellten Kosten den angefallenen Aufwand decken und einen allfälligen Überschuss an die Vertragspartner rückerstatten.
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Haftungsausschluss
Der Organisator schliesst die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für jegliche Schäden, die durch irrtümliche Angaben des Vertragspartners oder durch vom Vertragspartner zu vertretende Missstände bei der Anmeldung entstanden sind, sofern nicht schriftlich und rechtzeitig durch den Vertragspartner mitgeteilt wurde, dass seine Angaben berichtigt werden müssen. Des Weiteren übernimmt der Organisator keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe, unsorgfältige oder zweckwidrige Benutzung der Online-Plattform durch den Vertragspartner oder seine Hilfspersonen bzw. Angestellten oder Beauftragten entstanden sind. Im Übrigen übernimmt der Organisator keine Gewähr für den Rekrutierungs- bzw. Werbeerfolg des Vertragspartners. Der Organisator kann im Falle eines Serverproblems oder -zusammenbruchs sowie einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Online-Plattform (vgl. oben Ziff. 6) nicht haftbar gemacht werden.
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Versicherung der Vertragspartner
Versicherung ist Sache der Vertragspartner.
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Sonstiges
Nebst diesen AGBs und den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung gelten für die gesamte Teilnahme und Benutzung der virtuellen Messe zusätzlich die AGBs des Plattformanbieters (Graduateland, Kopenhagen, https://graduateland.com/de/).
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Ansprüche der Vertragspartner
Alle Ansprüche der Vertragspartner gegen den Organisator sind schriftlich geltend zu machen.
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Verwendung der Logos der Vertragspartner
Der Organisator ist berechtigt, die Logos der Vertragspartner für Auflistungen, Übersichten und dergleichen in Online- und Printmedien zu verwenden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem Organisator für diese Zwecke geeignete Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
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Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur.